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Die Natur in Balance halten: Wir bieten die Möglichkeit von Kompensationsmaßnahmen

Manche Bauprojekte erfordern einen Eingriff in die Natur sowie das Landschaftsbild. Solche Schritte erfordern jedoch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – um die Natur im Gleichgewicht zu halten.  Konkret sind damit Kompensationsmaßnahmen gemeint, die auf unseren Flächen umgesetzt werden können.  

​​Durch die Flächeninanspruchnahme werden mehr und mehr Freiflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Zum Schutz von Natur und Landschaft dient die nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verfasste Eingriffsregelung.  

​Diese Regelung hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb von besonderen Schutzgebieten zu erhalten.  

​Als Eingriff gilt jede „Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leitungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ (§ 14 BNatSchG). Bauprojekte, wie zum Beispiel  Autobahnen, Windenergieanlagen oder Gebäude stellen in der Regel solch einen Eingriff dar. Bei der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung handelt es sich dagegen nicht um einen Eingriff.  

​Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch den Verursacher solcher Bauprojekte vorrangig zu vermeiden (§ 13 BNatSchG). Sind sie unvermeidbar, ist der Verursacher dazu verpflichtet diese Beeinträchtigung durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege, durch sogenannte. Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen können einen Eingriff ausgleichen (Ausgleichmaßnahmen) oder ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Soweit dies nicht möglich ist, muss der Verursacher Ersatz in Geld leisten. Ein Ausgleich entspricht in diesem Zusammenhang einer Kompensation, welche gleichartig und eingriffsnah umgesetzt werden kann. Demgegenüber sorgt ein Ersatz für eine gleichwertige oder eingriffsferne Kompensation innerhalb des Naturraums. 

​Grundsätzlich kann zwischen den forstrechtlichen, naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterschieden werden. 

​Der Erhalt und Schutz der Natur, insbesondere im Wald, ist uns sehr wichtig. Natürlich wollen wir neuen Projekten aber auch nicht im Weg stehen. Aus diesem Grund bieten wir Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf unseren Flächen für solche Projekte an. 

Sie haben Interesse oder Fragen?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: kompensationsmassnahmen(at)forstbw.de