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Gleichstellung bei ForstBW

Gleiches Recht für alle: Die Chancengleichheit bei ForstBW

Die Aufgaben der BfC (Beauftragte für Chancengleichheit):

  • In Baden-Württemberg  gibt es ein sogenanntes Chancengleichheitsgesetz:
    Wir achten darauf, dass die Vorgaben bei ForsBW eingehalten werden.
  • Dafür begleiten wir alle Personalmaßnahmen und dienstlichen Vereinbarungen, die getätigt werden.
  • Wir bringen konkrete Vorschläge ein, um in ForstBW die Situation der Chancengleichheit zu verbessern.
    Und vor allem sind wir Ansprechpartnerinnen für alle, die Fragen oder Anregungen dazu haben, oder Unterstützung bei Problemen im Bereich der Chancengleichheit brauchen.

Was leistet ForstBW im Bereich der Chancengleichheit?

  • ForstBW hat, wie viele forstliche Betriebe, nur einen geringen Anteil an weiblichen Beschäftigten. Doch ob bei Stellenbesetzungen, Beförderungen oder Aufstiegschancen: Wir achten auf Gleichberechtigung bei Frauen. 
     
  • ForstBW unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wo möglich, damit die Vereinbarung von Familie und Beruf und Pflege und Beruf gelingt. Ein Baustein sind die Ausbildungsgänge bei uns, die alle auch in Teilzeit möglich sind. Wenn es um Stellenbesetzungen geht, sind bei uns familiäre Verpflichtungen und Familienzeiten kein Nachteil.
     
  • Im Jahr 2024 erstellt ForstBW seinen ersten Chancengleichheitsplan. Darin werden Ziele und Maßnahmen festgelegt, die die Situation von Familien, Pflegenden und Frauen noch weiter verbessern. Dies geschieht vor allem über Infoveranstaltungen und Vernetzungsplattformen. Ganz besonders wichtig sind uns hier die Alleinerziehenden .
     

Barbara Kneer
Beauftragte für Chancengleichheit
Mail: bfc(at)forstbw.de 
 


Linnea Heiderich
Beauftragte für Chancengleichheit
Mail: bfc(at)forstbw.de