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Mountainbiken im Staatswald - Spaß, Holznutzung und Naturschutz im Einklang

Forst Baden-Württemberg stellt ein Konzept für legales Mountainbiken im Staatswald vor. Künftig sollten Action, Naturerlebnis, Waldbewirtschaftung und Naturschutz nebeneinander bestehen.

Mountainbiken im Wald sorgt häufig für Streit zwischen verschiedenen Naturnutzern. Die Radfahrerinnen und Radfahrer möchten ihrer Leidenschaft nachgehen, andere Waldbesuchende fühlen sich gestört, Jägerinnen und Jäger fürchten, dass das Wild Schaden nimmt und die Försterinnen und Förster stehen oft irgendwo dazwischen. Um diesem Konflikt die Schärfe zu nehmen, hat Forst Baden-Württemberg (ForstBW) ein umfassendes Mountainbike-Konzept erarbeitet. Darin ist geregelt wo und wie sich die Mountainbikerinnen und Mountainbiker auf anspruchsvollen Trails legal im Staatswald bewegen dürfen. 

„Uns ist durchaus bewusst, dass normale Waldwirtschaftswege für die meisten Mountainbikerinnen und Mountainbiker keine Herausforderung darstellen. Da fehlt der Spaßfaktor.“, erklärt Felix Reining, Vorstand von ForstBW. „Deshalb setzen wir darauf, dass diese Gruppe der Waldnutzenden künftig auch im Staatswald ihrem Hobby nachgehen kann und speziell ausgewiesene Strecken findet, die für jedes Erfahrungslevel Spaß bieten.“

In einem Pilotprojekt entstehen zunächst in fünf Forstbezirken neue legale Trails. Ist dieser Versuch erfolgreich, sollen künftig im ganzen Land Trails durch den Staatswald verlaufen.

Der Wald hat viele Funktionen

Die Anforderungen, denen unsere Wälder heute gegenüberstehen, sind schier unüberschaubar. „Der Wald ist Erholungsort, Naturschützer, Wasserspeicher und Rohstofflieferant in Personalunion“, beschreibt Felix Reining. „Gerade im Zuge des Klimawandels sind wir mehr denn je darauf angewiesen, dass unsere Wälder all ihre Funktionen für die Gesellschaft und die Natur erfüllen können. Besonders wichtig ist, dass wir auch künftig auf nachhaltiger Basis den klimafreundlichen Rohstoff Holz für die Bevölkerung in Baden-Württemberg ernten.“ 

Dies kann laut dem Vorstand von ForstBW nur gelingen, wenn jede Interessensgruppe ihren Beitrag leistet. „Wir können uns nicht nur auf das Interesse von einzelnen fokussieren. Nur in einem vertrauensvollen und kompromissbereiten Umfeld können wir sicherstellen, dass der Wald auch in Zukunft für alle da ist.“

Rücksichtnahme ist wichtig

Deshalb legt ForstBW besonders viel Wert auf die Rücksichtnahme untereinander. Die Revierleitenden nehmen bei den Planungen für Waldbewirtschaftungsmaßnahmen Rücksicht auf Rückzugsorte von Tieren, aber auch auf Wanderwege und Mountainbike-Trails, so dass diese möglichst nicht zerstört werden und nur für kurze Zeit gesperrt sind. Felix Reining: „Genauso erwarten wir aber diese gegenseitige Rücksichtnahme auch von den anderen Waldnutzenden. Insbesondere müssen die geltenden Regeln zum Schutz des Waldes berücksichtigt werden“

Über die sogenannten Trail-Rules legt ForstBW einige Grundregeln für das Verhalten im Staatswald fest.

Die legalen Trails erkennt man künftig anhand der Beschilderung. Es gilt die Devise: nur ein ausgeschilderter Trail ist legal. Auf allen anderen Pfaden bleibt das Mountainbiken auch künftig verboten.

„Natürlich haben wir uns dieses Konzept nicht allein ausgedacht. Uns war wichtig, dass wir uns hier Expertenwissen hinzuholen. Deshalb gilt mein Dank auch den Expertinnen und Experten der Deutschen Initiative Mountainbike, die uns bei der Ausarbeitung mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben“, bedankt sich Felix Reining.

Die MTB-Konzeption von ForstBW zielt auch darauf ab, die Erholungssuchenden zu lenken. „Wenn wir legale Trails anlegen und markieren, dann ist das Ziel, dass sich die Nutzung auf diese Trails konzentriert. Illegal entstandene Trails, die beispielsweise direkt durch den Einstand von seltenen Tierarten führen, sollen damit an Bedeutung verlieren. So etablieren wir gezielt Ruhezonen und bieten auf der anderen Seite ein spannendes Angebot für die Mountainbikerinnen und Mountainbiker “, so der Vorstand von ForstBW.

Zusatzinformationen:
ForstBW TRAILRULES

  • Respektiere andere Wegnutzende
  • Schätze die Situation richtig ein:gefährde weder dich noch andere
  • Nimm Rücksicht auf Tiere und Pflanzen
  • Nutze das Tageslicht und fahre nicht bei Dunkelheit
  • Bleibe auf ausgeschilderten Trails
  • Hinterlasse keine neuen Spuren
  • Respektiere Sperrungen und Verbote
  • Mach dir die Gefahren der Natur bewusst

Über ForstBW

Die Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW) arbeitet seit dem 01.01.2020 als eigenständiges Unternehmen. ForstBW trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung von über 324.000 ha Staatswald - das entspricht einem Viertel der Waldfläche Baden-Württembergs- und ist damit der größte Forstbetrieb des Landes. ForstBW setzt sich zum Ziel, ökologisch vorbildlich, sozial ausgewogen und ökonomisch erfolgreich zu arbeiten. Im Sinne des Waldes und der Menschen bildet das Prinzip der Nachhaltigkeit die Grundlage unserer Tätigkeit. Dazu tragen landesweit ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Die naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung des Staatswaldes durch Forst Baden-Württemberg, AöR ist FSC® C120870 und PEFC zertifiziert. Seit dem 01. Oktober 2020 trägt ForstBW zudem das Gemeinwohl Ökonomie Zertifikat.

Presseansprechpartner:

Sascha Bahlinger
Forst Baden-Württemberg (AöR)
Stabsstelle Vorstandsbüro – Unternehmenssprecher
Im Schloss 5, 72074 Tübingen-Bebenhausen
Tel: 07071/7543 279
Mail: pr(at)forstbw.de
www.forstbw.de